
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 – Informationen zum Objekt
Die Firma Bätzel Immobilien, Kirsten Bätzel – nachfolgend MAKLER genannt – ist bei der Objektbeschreibung auf die Angaben von Eigentümern, Bauherren, Bauträgern und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernimmt der MAKLER keine Gewähr. Eine Haftung für die Bonität von Eigentümern oder Interessenten ist ausgeschlossen.
§ 2 – Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MAKLERS zulässig. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, kann der Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet sein, sofern er die Weitergabe zu vertreten hat.
§ 3 – Kontaktaufnahme und Besichtigungen
Die erste Kontaktaufnahme zwischen Interessenten und Eigentümern erfolgt über den MAKLER. Direktverhandlungen sind dem MAKLER unverzüglich mitzuteilen. Besichtigungen sind grundsätzlich mit dem MAKLER und dem Eigentümer abzustimmen.
§ 4 – Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er dies dem MAKLER unverzüglich und nachweislich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt der Nachweis des MAKLERS als ursächlich für den Vertragsabschluss.
§ 5 – Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
§ 6 – Provisionsanspruch
Kommt durch den Nachweis oder die Vermittlung des MAKLERS ein Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstiger Vertrag zustande, entsteht ein Anspruch auf Zahlung einer Provision:
– Bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien (§ 656b BGB):
Der MAKLER ist berechtigt, von beiden Vertragsparteien eine Provision zu gleichen Teilen zu verlangen, sofern er für beide tätig wird. In diesem Fall beträgt die Provision jeweils 3 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
–Bei gewerblichen Immobilien oder bei ausschließlicher Beauftragung einer Partei kann abweichend eine Provision von bis zu 5 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. vereinbart werden.
- Bei Wohnraummiete: Provision nur bei ausdrücklichem Auftrag durch den Mieter, maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. MwSt. gemäß § 2 Abs. 1a WohnVermittG
- Bei gewerblicher Miete: drei Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
- Bei Pachtverträgen: 15 % der jährlichen Pacht zzgl. MwSt.
Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag – etwa durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung – zustande kommt, sofern die Tätigkeit des MAKLERS ursächlich war. Wird ein geschlossener Vertrag rückabgewickelt, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern die Rückabwicklung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt.
§ 7 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 8 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.